WIR SETZEN EINE FINANZBUCHHALTUNGSSOFTWARE EIN. GIBT ES EINE SCHNITTSTELLE FÜR DEN MONATLICHEN DATENTRANSFER?
PersCom bietet allen Kunden (ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 30 Beschäftigten) eine Schnittstelle an. Diese wird bei Auftragserteilung konkret definiert und nach Vorgaben des und in Abstimmung mit dem Kunden programmiert. Diese Leistung bieten wir kostengünstig nach Aufwand an. Die monatliche digitale Datenlieferung via Intranet erfolgt zu einem geringen Bearbeitungsentgelt.

ZUSCHLÄGE Z.B. FÜR BESONDERE ARBEITSZEITEN ERMITTELN WIR MIT EINER DIENSTPLANSOFTWARE. WERDEN DATEN DAZU DIGITAL ÜBERNOMMMEN?
Werden PersCom Daten für die Eingangsschnittstelle zu KIDICAP.Entgelt geliefert, können diese online eingelesen und verarbeitet werden. Die Software muss dabei den entsprechenden Datensatz liefern. Bei einer Anpassung der Schnittstelle des vor Ort vorhandenen Verfahrens sind wir behilflich.
 
ERSTELLT PERSCOM AUCH DIE BG-STATISTIK?
Seit Januar 2019 werden alle erforderlichen Datensätze und Meldungen unmittelbar aus der Personalwirtschaftssoftware erzeugt und auf dem vorgegebenen elektronischen Meldeweg an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet. 
Soweit sich im Einzelfall noch manuelle Nacharbeiten für die Jahresmeldung ergeben sollten, werden diese mit geringem kostenpflichtigen Zeitaufwand bearbeitet.
Der zeitliche Aufwand hierfür bewegt sich je nach Einrichtungsgröße im Bereich von 15 Minuten bis zu einer Stunde pro
Jahr.

MUSS DER AUFTRAGGEBER AUCH DIE JÄHRLICHE STATISTIK NACH § 160 ABS. 2 SGB IX ERSTELLEN?
Ja, aber das Datenmaterial wird von PersCom vorbereitet und Daten für die Online-Meldung werden dem Auftraggeber fristgerecht vor dem 31.3.eines Jahres zur Verfügung gestellt.
Auf Wunsch wird die Abgabe der Online-Meldung kostengünstig vollständig durch PersCom übernommen. Der hierfür benötigte Zeitaufwand beträgt in der Regel nur zwischen 15 und 30 Minuten.

WERDEN ANTRÄGE AN DIE AUSGLEICHSKASSEN U1/U2 GESTELLT?
Ja, die Bearbeitung und Abrechnung wird vollständig von PersCom vorgenommen. Je Antragsbearbeitung berechnen wir einen gestaffelten Pauschalbeitrag.
Zahlungen der Krankenkassen, soweit diese nicht direkt an den Kunden ausgezahlt werden, werden unverzüglich weitergeleitet.

EINE MITARBEITERIN BENÖTIGT DRINGEND EINE BESCHEINIGUNG MIT DATEN AUS DER ENTGELTABRECHNUNG. WER ERSTELLT DIESE UND WIE SCHNELL KANN DIE MITARBEITERIN DIESE BESCHEINIGUNG ERHALTEN?

Alle gesetzlich vorgeschriebenen bzw. von den verschiedenen Trägern der Sozialversicherung und anderer Behörden vorgegebenen Bescheinigungen werden standardisiert durch PersCom elektronisch erstellt. Wir reagieren auf Anforderungen unverzüglich, d.h. bei einer dringenden Anforderung kann diese minutenschnell bearbeitet und über unser Kundenintranet mit einem passwortgeschützten und SSL-gesicherten Kundenzugang online abgerufen werden. Besitzt die Mitarbeiterin einen Zugang zu unserem Mitarbeiterportal, so erfolgt die Bereitstellung online im persönlichen Mitarbeiterportal. Die Zurverfügungstellung aller Bescheinigungen ist im Fallpreis enthalten!

BIETET PERSCOM AUCH WEITERE SPEZIELLE SERVICES, Z.B. ABRECHNUNG VON REISEKOSTEN, AN?
HR-Sonderservices vereinbaren wir mit unseren Kunden individuell entsprechend der Anforderung. Aufwände dieser Art berechnen wir nach Zeitaufwand des Auftrags.

Wir sind für Sie da!