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Arbeitgeber kann ab 1. Tag Krankmeldung fordern

26.01.12

Arbeitgeber dürfen von einem Beschäftigten schon am ersten Tag einer krankheitsbedingten Fehlzeit die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.

Der Arbeitgeber muss es nicht begründen, wenn er schon am ersten Tag eines krankheitsbedingten Fernbleibens von der Arbeit vom Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung verlangt. Es muss auch nicht erst ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers Anlass dazu geben.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in seinem Urteil v. 14.9.2011 (3 Sa 597/11) so entschieden. Dieses Urteil gilt zumindest vorläufig, denn zwischenzeitlich wurde Revision eingelegt. Offen ist, wann das Bundesarbeitsgericht sich zu dem Fall äußern wird.

Quelle: www.haufe.de/sozialversicherung